Aktuelle BENUTZUNGS- UND GEBÜHRENORDNUNG der Stadtbücherei Forchheim
B E N U T Z U N G S - U N D
G E B Ü H R E N O R D N U N G D E R
S T A D T B Ü C H E R E I F O R C H H E I M
DER GROßEN KREISSTADT FORCHHEIM
Stadtbücherei
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vom 07.07.2025
(Beschluss des Stadtrates vom 27.05.2025)
Amtsblatt Nr. 16-18 vom 01.08.2025
Aufgrund von Art. 24 Abs. 1 Ziffer 1 GO erlässt die Stadt Forchheim die nachfolgende Satzung:
§ 1 Allgemeines
(1) Die Stadtbücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Forchheim. Zweck der
Stadtbücherei ist die Förderung der schulischen, der berufsbezogenen und freien Bil-
dung, der Information und der Freizeitgestaltung. Sie steht jedermann zur Verfügung.
Das Benutzungsverhältnis ist privatrechtlicher Natur.
§ 2 Benutzung
(1) Für die Ausleihe von Medien wird gegen Vorlage des Bundespersonalausweises oder
anderer gleichwertiger amtlicher Ausweispapiere ein Büchereiausweis ausgestellt.
(2) Vertreter*innen von Schulen, Kindertageseinrichtungen und Institutionen müssen
zusätzlich eine Vollmacht vorlegen. Minderjährige müssen durch eine/n gesetzliche*n
Vertreter*in angemeldet werden, die/der mit der Registrierung ihr Einverständnis
zum Entleihen von Medien geben und die Garantiehaftung hinsichtlich aller nach die-
ser Benutzungsordnung möglichen Forderungen übernehmen. Ansprüche gegen die
Minderjährigen bleiben hiervon unberührt.
(3) Die personenbezogenen Angaben werden unter Beachtung der geltenden Daten-
schutzbestimmungen elektronisch gespeichert.
(4) Mit der Online-Registrierung bzw. persönlichen Anmeldung erkennen die Benut-
zer*innen bzw. ihre gesetzlichen Vertreter*innen diese Benutzungs- und Gebühren-
ordnung an.
(5) Der Büchereiausweis ist bei der Ausleihe von Medien vorzuweisen. Sein Verlust ist der
Stadtbücherei unverzüglich anzuzeigen. Der Büchereiausweis ist nicht übertragbar.
Für Schäden, die der Stadtbücherei durch missbräuchliche Verwendung entstehen,
haftet der/die Benutzer*in, auf dessen/deren Name der Ausweis ausgestellt ist.
(6) Ein Wohnungswechsel oder eine Namensänderung sind der Stadtbücherei unter Vor-
lage des Bundespersonalausweises, anderer gleichwertiger amtlicher Ausweispapiere
oder Meldebestätigung umgehend mitzuteilen.
§ 3 Nutzung des Internets
und der bereitgestellten Geräte mit Internetzugang
(1) Die Bücherei stellt in den Räumen der Bücherei Geräte mit Internetzugang (z.B. PCs,
Tablets) zur Verfügung sowie Internetzugang per WLAN. Die Internetnutzung ist
technisch eingeschränkt.
Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbücherei Forchheim
(2) Der/die Nutzer*in des durch die Bücherei bereitgestellten Internetzugangs verpflich-
tet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Strafrechts,
Urheberrechts und Jugendschutzgesetzes und der allgemeinen Internet-Spielregeln
(Netiquette). Der Aufruf von Seiten, die dem Auftrag der Stadtbücherei Forchheim
widersprechen (insbesondere Gewalt und Pornographie) ist untersagt.
(3) Es ist nicht gestattet, Änderungen an den Arbeitsplatz- und Netzkonfigurationen
durchzuführen, technische Störungen selbständig zu beheben und Programme von
mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den Arbeitsplätzen zu installieren.
(4) Einige elektronische Büchereiangebote können nur mit einem gültigen Büchereiaus-
weis genutzt werden.
(5) Beim Kopieren oder Ausdrucken von Texten, Bildern und Software etc. ist das Urhe-
berrecht zu beachten (siehe § 4 Abs. 3).
§ 4 Behandlung der Medien, Haftung der Benutzer*innen
(1) Jede/r Benutzer*in ist verpflichtet, die Medien pfleglich zu behandeln und vor Verlust,
Verschmutzung oder Beschädigung zu schützen. Jede/r Benutzer*in hat sich vom Zu-
stand der Medien zu überzeugen und Beschädigungen, Verschmutzungen oder Un-
vollständigkeit vor der Ausleihe dem Personal der Stadtbücherei anzuzeigen.
(2) Für den vollständigen oder teilweisen Verlust während der Ausleihe haftet der/die
Benutzer*in ohne Rücksicht darauf, ob ihn/sie ein Verschulden trifft. Dieselbe Haf-
tung gilt auch für Beschädigungen und Verschmutzungen der entliehenen Medien, es
sei denn, die Beschädigungen bzw. Verschmutzungen wurden dem Personal der Bü-
cherei vor der Ausleihe angezeigt oder waren bereits dokumentiert. Ersatz ist in Höhe
des Neubeschaffungspreises bzw. der Reparatur-, Reinigungs- oder Ersatzteilkosten
zu leisten.
(3) Die Benutzer*innen sind verpflichtet, eventuell vorhandene Urheberrechte oder
sonstige Rechte Dritter an den entliehenen oder zur Einsicht bereitgestellten Medien
zu beachten. Sie stellen die Stadtbücherei Forchheim diesbezüglich von jeder Haftung
frei.
§ 5 Aufenthalt in den Büchereiräumen
(1) Während des Aufenthaltes in der Stadtbücherei stehen im Erdgeschoss Schließfächer
für persönliche Gegenstände zur Verfügung.
Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbücherei Forchheim
(2) Die Stadtbücherei behält sich vor, nach Schließung der Stadtbücherei belegte Schließ-
fächer zu leeren. Die Gegenstände aus den Schließfächern sind innerhalb von drei Öff-
nungstagen in der Stadtbücherei abzuholen, der Schließfachschlüssel ist zurückzuge-
ben. Soweit die Gegenstände nicht abgeholt werden und der Eigentümer nicht fest-
gestellt werden kann, werden die Gegenstände dem Fundbüro der Stadt Forchheim
übergeben.
(3) Der Verlust eines Schließfachschlüssels ist der Stadtbücherei unverzüglich anzuzei-
gen. Die Person, die das Schließfach benutzt hat, ist dazu verpflichtet, der Stadtbü-
cherei die Aufwendungen zu erstatten, die der Stadtbücherei auf Grund des Verlusts
des Schlüssels entstehen.
(4) Während des Aufenthaltes in der Bücherei ist darauf zu achten, dass die Lautstärke
bei Gesprächen oder bei der Nutzung elektronischer Geräte nicht zu Störungen ande-
rer Benutzer*innen führt. Mobiltelefone sind lautlos zu stellen. Das Essen von ge-
ruchsneutralen Speisen und Trinken ist nur im Lesecafé gestattet.
(5) Die Benutzer*innen haben sich so zu verhalten, dass andere Menschen nicht gestört,
belästigt, beschimpft, beleidigt, diskriminiert oder in der Benutzung der Bücherei
bzw. in ihrer Arbeit beeinträchtigt werden.
(6) Die Beschäftigten haben keine Aufsichtspflicht für Kinder, die sich in den Räumen der
Bücherei aufhalten. Die Benutzung von Inlinern oder ähnlichem ist im gesamten Ge-
bäude untersagt. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden. Ausgenommen hiervon sind
Behindertenbegleithunde.
(7) Das Personal der Stadtbücherei übt das Hausrecht aus. Die Benutzer*innen sind ver-
pflichtet, den Anordnungen des Büchereipersonals Folge zu leisten. Weitere Benut-
zungsregelungen können in einer Hausordnung festgelegt werden.
§ 6 Ausleihe und Rückgabe
(1) Der/die Benutzer*in verbucht bei der Ausleihe die Medien mit seinem/ihrem Bücherei-
ausweis an den Selbstverbuchungsterminals oder per App. Eine Begrenzung der An-
zahl der ausgeliehenen Medien oder Ausleihbeschränkungen aus sonstigen Gründen
werden durch Aushang bekannt gegeben.
(2) Einzelheiten zu Ausleihfristen, Kontingenten und Verlängerungen werden auf der
Website der Stadtbücherei und per Aushang in den Räumen der Stadtbücherei be-
kannt gegeben.
(3) Die Verlängerung der Ausleihe ist grundsätzlich persönlich, telefonisch, schriftlich
oder über das Internet möglich. Eine Ausleihverlängerung ist für Medien nur möglich,
wenn keine Vorbestellung vorliegt.
(4) Alle ausleihbaren Medien können gegen Gebühr (siehe § 12 Abs. 1) vorbestellt wer-
den.
Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbücherei Forchheim
(5) Die Bücherei bietet ihren Benutzer*innen einen Erinnerungsservice per E-Mail an. Die
Erinnerung per E-Mail ist ohne Gewähr. Einen Anspruch auf eine Erinnerung per
E-Mail haben Benutzer*innen nicht. Die Erinnerung stellt keine Verlängerung der Leih-
frist dar. Die Erinnerung entbindet nicht von der Rückgabepflicht und nicht von einer
späteren Pflicht auf Zahlung von Versäumnis- und Mahngebühren.
(6) Die Rückgabe der Medien erfolgt über die Selbstverbuchungsterminals. Nach Rück-
gabe der Medien werden diese spätestens am darauffolgenden Öffnungstag auf Be-
schädigungen und Vollständigkeit geprüft.
§ 7 Auswärtiger Leihverkehr
(1) Im Bestand der Stadtbücherei nicht vorhandene Medien können per Fernleihe im
Rahmen der Leihverkehrsordnung (LVO) bzw. im Rahmen der Vereinbarungen der
am „Frankenfindus“ beteiligten Bibliotheken bestellt werden. Dabei entstehen zu-
sätzliche Gebühren (siehe § 12 Abs. 1). Voraussetzung für die Teilnahme an der Fern-
leihe ist ein gültiger Büchereiausweis.
§ 8 Leihfristüberschreitung
(1) Bei Überschreiten der Leihfrist entstehen für den/die Benutzer*in Versäumnisgebüh-
ren (siehe § 12 Abs. 2), auch für die Zeit vor Erhalt der ersten Mahnung zur Rückgabe
der Medien.
(2) Drei Wochen nach Überschreiten der Leihfrist mahnt die Stadtbücherei die Rückgabe
per Brief oder per Mail gebührenpflichtig an.
(3) Die Bücherei behält sich vor, innerhalb von vier Wochen nach der 2. Mahnung einen
Boten gebührenpflichtig zur Abholung der überfälligen Medien zu entsenden.
(4) Vier Wochen nach Versand der 2. Mahnung gelten die Medien als verloren. Ab diesem
Zeitpunkt fallen keine weiteren Versäumnisgebühren an. Die Kosten der Neubeschaf-
fung der betreffenden Medien werden der/dem Benutzer*in in Rechnung gestellt,
zusätzlich zu den bereits entstandenen Versäumnis- und Mahngebühren.
(5) Die in den Absätzen 1 bis 4 genannten Gebühren werden auch dann fällig, wenn aus
technischen Gründen eine Abgabe am 24-Stunden-Terminal oder eine Verlängerung
im Internet-Katalog nicht möglich war.
§ 9 Ausschluss von der Benutzung
(1) Personen, die gegen Bestimmungen dieser Benutzungs- und Gebührenordnung oder
der Hausordnung verstoßen oder Anordnungen des Büchereipersonals missachten,
können zeitweilig, bei wiederholten und schwerwiegenden Verstößen auch dauerhaft
von der Benutzung der Stadtbücherei ausgeschlossen werden.
Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbücherei Forchheim
(2) Nutzer*innen, gegen die offene Forderungen der Stadtbücherei bestehen, können
durch Sperren des Büchereiausweises von der Medienausleihe ausgeschlossen wer-
den. Die Ausweissperrung wird aufgehoben, sobald die offenen Forderungen begli-
chen werden.
§ 10 Haftung der Stadt Forchheim
(1) Die Stadt Forchheim haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrläs-
sigem Verhalten ihres Personals beruhen. Von dieser Haftungseinschränkung ausge-
nommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesund-
heit.
(2) Die Stadt Forchheim haftet nicht für verlorengegangene, beschädigte oder gestoh-
lene Gegenstände, welche die Nutzer*innen in die Räume der Stadtbücherei mitge-
bracht haben. Auch nicht für solche, die in die Schließfächer eingesperrt wurden.
(3) Ferner haftet sie nicht für Schäden, die durch die Benutzung der entliehenen Medien,
der von der Stadtbücherei bereitgestellten Geräte mit Internetzugang oder des
WLAN entstehen.
(4) Die Stadt Forchheim haftet nicht für Schäden, die auf einer Verletzung des Urheber-
rechts durch die Nutzer*innen beruhen. Ferner haftet sie nicht für Verpflichtungen,
die Nutzer*innen mit Internetdienstleistern eingehen. Es sind ausschließlich die Nut-
zer*innen verantwortlich, welche die Urheberrechtsverletzungen begangen haben
oder die Verpflichtungen eingegangen sind.
§ 11 Gebühren für die Ausleihe
einschließlich Erstausgabe des Büchereiausweises
(1) Die Ausleihgebühr einschließlich Erstausgabe des Büchereiausweises beträgt für natürliche Personen:
Erwachsene 20,00 € jährlich
7,00 € vierteljährlich
Kinder und Jugendliche 0,00 €
Elterntarife:
Kategorie 1:
Familien/Lebensgemeinschaften mit 1 Erwachsenen
und mindestens einem minderjährigen Kind 17,00 € jährlich
Kategorie 2:
Familien/Lebensgemeinschaften mit 2 Erwachsenen
und mindestens einem minderjährigen Kind 34,00 € jährlich
Jede Person erhält ein eigenes Büchereikonto und einen eigenen Büchereiausweis.
Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbücherei Forchheim
(2) Die reduzierte Ausleihgebühr einschließlich
Erstausgabe des Büchereiausweises beträgt 13,00 € jährlich für
- volljährige Schüler*innen, Student*innen, Auszubildende,
- Empfänger*innen von Berufsausbildungshilfe oder von Leistungen nach dem Bundes-
ausbildungsförderungsgesetz,
- Personen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
oder den Bundesfreiwilligendienst (BFD) absolvieren,
- Personen, die auf Grund ihres ehrenamtlichen Engagements eine Ehrenamtskarte oder
eine Jugendleitercard (Juleica) haben,
- Personen, die einen ForchheimPass besitzen und für
- Empfänger*innen von Sozial- oder Asylbewerberleistungen.
Bei Inanspruchnahme dieser vergünstigten Jahresgebühr sind die Voraussetzungen für die
Ermäßigung schriftlich nachzuweisen.
(3) Die Ausleihgebühr einschließlich Erstausgabe des Büchereiausweises ist für Einrich-
tungen, wie Schulen, Kindertageseinrichtungen, Leseförderungsprojekte kostenlos.
§ 12 Weitere Gebühren
(1) Gebühren für Vorbestellung, auswärtigen Leihverkehr und die Anfertigung von Ko-
pien und Ausdrucken:
- Vorbestellgebühr 1,00 € pro Medium
- Auswärtiger Leihverkehr 3,00€ pro Medium
- Ausdrucke/Kopien je Seite siehe Aushang
(2) Gebühren für die Ausstellung eines Ersatzausweises, Versäumnis- und Mahngebühren, Abholung von Medien:
- Ersatzausweis für verloren gegangenen
oder beschädigten Büchereiausweis 5,00 €
- Versäumnisgebühr pro Medium
je Woche Überschreitung der Leihfrist 0,80 €
- Mahngebühr für die 1. und 2. Mahnung, jeweils 5,00 €
- Gebühr für die (versuchte) Abholung angemahnter
Medien durch Bedienstete der Stadt Forchheim 20,00 €
§ 13 Inkrafttreten
Diese Benutzungs- und Gebührenordnung tritt am 01.09.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Forchheim vom 01. Januar 1994
i.d.F. vom 01. April 2020 außer Kraft.
Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbücherei Forchheim
Stadt Forchheim
Forchheim, 07.07.2025
gez.
Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister